Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 01.01.2017

von Rechtsanwältin Wittmann

Seit 01.01.2017 besteht ein höherer Anspruch auf Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie für die Höhe des (jeweiligen) Kindesunterhalts gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil. Sie weist Regelbeträge aus, ersetzt aber keine individuelle Unterhaltsberechnung.

Hier gehts zum Download der Tabelle.

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