Fristlos kündigen nach Diebstahl geringwertiger Gegenstände?

von Rechtsanwalt Wittmann

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen machten in jüngster Vergangenheit Schlagzeilen. Ist bei der juristischen Bewertung nur die Frage entscheidend, welchen Wert die entwendeten Gegenstände hatten? Ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt? Rechtsanwalt Heinz Wittmann gibt die Anworten.

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