
Rechtsanwalt Heinz Wittmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht & Steuerrecht
- 2009 -
Wiedererteilung der Befugnis zum Führen
der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
- 1997 -
Fachanwalt für Familienrecht
Verzicht auf die Führung der Verzeichnung
„Fachanwalt für Arbeitsrecht“
(Fachanwaltsbezeichnungen durften zum damaligen Zeitpunkt
nur für zwei Rechtsgebiete geführt werden.)
- 1991 -
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
- 1977 -
Zulassung als Rechtsanwalt
- 1976 -
Zweite Juristische Staatsprüfung
- 1974 -
Erste Juristische Staatsprüfung
- 1966 -
Abitur Ludwigsgymnasium Straubing
Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Scheidung
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Zugewinn
- Steuerrecht
- Vertrags- und Wirtschaftsrecht
Mitgliedschaften:
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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