
Wissenswertes
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Gut vorbereitet. Klar informiert. Vor einem Termin, während eines laufenden Mandats oder bei allgemeinen Fragen rund um die anwaltliche Beratung: Hier finden Sie wichtige Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie Formulare und Anträge zum Herunterladen.
FAQ – Frequently Asked Questions
Sie haben Fragen? Wir die Antworten.
Gut zu wissen, bevor es darauf ankommt. Ein rechtliches Anliegen bringt häufig viele Fragen mit sich. Hier finden Sie erste Antworten rund um Beratung, Kosten, Rechtsschutz und den Ablauf eines Mandats.

- Allgemein & erster Kontakt
- Arbeitsrecht
- Beratungs- & Prozesskostenhilfe
- Erbrecht
- Familienrecht
- Kosten & Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten
- Unfallregulierung
- Verfahren & Zusammenarbeit
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
- Zivilrecht
Ja. Für den Scheidungsantrag schreibt das deutsche Familienrecht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor. Das bedeutet: Mindestens der Ehegatte, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte benötigt nur dann einen eigenen Anwalt, wenn er selbst Anträge stellen oder sich gegen Anträge des anderen Ehegatten verteidigen möchte.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. Bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags sind häufig Fragen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Versorgungsausgleich zu klären. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden und eine tragfähige Lösung zu finden.
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten aus Straubing und der gesamten Region Niederbayern/Ostbayern kompetent durch das gesamte Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Je besser wir Ihren Sachverhalt bereits im ersten Gespräch nachvollziehen können, desto konkreter können wir Sie beraten.
Bringen Sie daher möglichst alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen. Hierzu gehören beispielsweise Verträge, Schriftverkehr mit der Gegenseite, Bescheide, Kündigungen, Rechnungen, Gutachten, Kaufverträge, Mietverträge, Unfallunterlagen oder gerichtliche Schreiben. Auch vorhandene E-Mails oder Fotos können als Beweismittel wichtig sein.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, bringen Sie bitte auch die Versicherungsdaten oder Versicherungsscheinnummer mit. Außerdem benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsprüfung.
Zur Vorbereitung Ihres Termins stellen wir Ihnen in unserem Download-Bereich einen Mandantenaufnahmebogen, eine Vollmacht sowie – soweit erforderlich – eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Wenn Sie diese Unterlagen bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen, können wir Ihr Mandat regelmäßig schneller bearbeiten.
Sollten Ihnen einzelne Unterlagen noch fehlen, ist dies kein Problem. Gemeinsam besprechen wir, welche Dokumente gegebenenfalls noch benötigt werden.
Ja. Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen bestimmten Vertrags- oder Partneranwalt empfiehlt, entscheiden allein Sie, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Vertrauen schenken. Die freie Anwaltswahl ist ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechts.
Sie sind daher grundsätzlich nicht verpflichtet, den von Ihrer Versicherung vorgeschlagenen Anwalt zu beauftragen. Vielmehr können Sie eine Kanzlei auswählen, die auf Ihr Rechtsgebiet spezialisiert ist und bei der Sie sich gut beraten fühlen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären vorab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die finanzielle Seite Ihres Mandats.
Nein. Eine kurze Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung oder zur Klärung, ob wir Ihr Anliegen bearbeiten können, ist selbstverständlich kostenfrei.
Kosten entstehen grundsätzlich erst dann, wenn wir mit einer individuellen rechtlichen Prüfung oder Beratung Ihres konkreten Sachverhalts beginnen. Sollte eine kostenpflichtige Beratung erforderlich sein, informieren wir Sie selbstverständlich vorab transparent über die voraussichtlich entstehenden Gebühren.
Bereits im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme können Sie uns Ihr Anliegen kurz schildern. So können wir einschätzen, ob wir Ihnen weiterhelfen können, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Rechtsanwalt innerhalb unserer Kanzlei Ihr Anliegen bearbeitet.
Unser Ziel ist es, dass Sie bereits vor Ihrem ersten Beratungsgespräch genau wissen, welche Schritte als Nächstes erfolgen und mit welchen Kosten Sie gegebenenfalls rechnen müssen.
Natürlich nicht. Viele Dinge im Alltag lassen sich im direkten Gespräch klären. Doch sobald die Gegenseite eine Versicherung ist, ein Arbeitgeber oder eine Behörde, verschiebt sich das Gleichgewicht. Ein Anwalt ist für Sie wie ein Übersetzer und Schutzschild zugleich. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen nicht deshalb untergehen, weil Sie die „Spielregeln“ oder Fristen nicht im Detail kennen. Es geht darum, Waffengleichheit herzustellen, damit Sie nicht mit dem Rücken zur Wand stehen.
Theoretisch können Sie das. In der Praxis zeigt sich jedoch: Versicherungen und professionelle Rechtsabteilungen nutzen eine Sprache, die darauf ausgelegt ist, Ansprüche klein zu halten. Ein falsches Wort in einer E-Mail kann später rechtliche Konsequenzen haben, die sich kaum noch korrigieren lassen. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite gewinnen Sie Zeit und Nerven. Während wir uns um die Paragraphen kümmern, können Sie sich auf Ihre Familie, Ihren Job oder Ihre Genesung konzentrieren.
Ganz im Gegenteil. Die Erfahrung zeigt, dass die Gegenseite oft erst dann zu ernsthaften Verhandlungen bereit ist, wenn sie sieht, dass Sie Ihre Rechte kennen und professionell vertreten sind. Ein guter Rechtsanwalt agiert nicht als „Streithansel“, sondern als strategischer Vermittler. Unser Ziel ist meist die schnellste und friedlichste Lösung, nicht der längste Prozess.
Die Kosten einer Erstberatung richten sich danach, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind und welche Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Für Verbraucher sieht § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor, dass die Gebühr für eine mündliche Erstberatung grundsätzlich auf 190,00 € netto zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer begrenzt ist, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung geschlossen wird. Häufig fällt die Gebühr – abhängig vom Umfang der Beratung – auch niedriger aus.
Im Rahmen einer Erstberatung analysieren wir Ihre rechtliche Situation, prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens und erläutern Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung, auf deren Grundlage Sie entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Bereits vor Beginn der Beratung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können.
Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.
Trifft den Unfallgegner die alleinige Verantwortung, gehören die erforderlichen Kosten für einen Rechtsanwalt grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Diese sind regelmäßig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu übernehmen. Sie müssen die Anwaltskosten dann in der Regel nicht selbst tragen.
Gerade nach einem Verkehrsunfall empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung. Versicherungen prüfen jede Schadensposition sorgfältig und kürzen berechtigte Ansprüche teilweise mit rechtlichen oder tatsächlichen Einwänden. Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass sämtliche ersatzfähigen Positionen – beispielsweise Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall – vollständig geprüft und geltend gemacht werden.
Liegt dagegen eine Mithaftung oder Alleinhaftung vor, richtet sich die Kostenfrage nach den jeweiligen Haftungsverhältnissen. Gerne erläutern wir Ihnen bereits im ersten Gespräch, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen müssen.
Auch wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, müssen Sie nicht auf rechtliche Hilfe verzichten.
Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Beratungshilfe in Betracht kommen. In gerichtlichen Verfahren besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dadurch können die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden.
Ob ein Anspruch besteht, hängt insbesondere von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie von den Erfolgsaussichten des jeweiligen Verfahrens ab.
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen Sie bei der Antragstellung und informieren Sie transparent über die finanziellen Auswirkungen. Unser Ziel ist es, dass fehlende finanzielle Mittel einer berechtigten Rechtsverfolgung nicht entgegenstehen.
Die Dauer eines Gerichtsverfahrens lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Sie hängt unter anderem vom zuständigen Gericht, dem jeweiligen Rechtsgebiet, der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der Beweisaufnahme ab.
Ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht kann häufig bereits innerhalb weniger Monate entschieden werden. Umfangreiche Zivilverfahren, insbesondere wenn Sachverständigengutachten eingeholt oder mehrere Zeugen vernommen werden müssen, dauern dagegen nicht selten sechs bis zwölf Monate oder länger. In Einzelfällen kann sich ein Verfahren auch über mehrere Jahre erstrecken.
Nicht jeder Rechtsstreit endet jedoch vor Gericht. Viele Konflikte lassen sich bereits im außergerichtlichen Bereich oder durch einen gerichtlichen Vergleich wirtschaftlich sinnvoll lösen. Deshalb prüfen wir in jedem Mandat sorgfältig, welche Vorgehensweise Ihre Interessen am besten wahrt und gleichzeitig Zeit sowie Kosten spart.
Über den voraussichtlichen Ablauf und die zu erwartende Verfahrensdauer informieren wir Sie selbstverständlich bereits zu Beginn Ihres Mandats.
Sie müssen nicht sofort „klagen“. Ein Erstgespräch dient dazu, Licht ins Dunkel zu bringen. Wir sortieren mit Ihnen die Fakten und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt. Oft reicht schon ein einziges anwaltliches Schreiben aus, um eine festgefahrene Situation zu lösen. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt die volle Entscheidungsfreiheit, wie weit wir für Sie gehen sollen.
Rechtliche Probleme haben die Eigenschaft, mit der Zeit komplizierter (und teurer) zu werden. Fristen verstreichen, Beweise verblassen oder Fronten verhärten sich unnötig. Ein kurzes Telefonat oder eine Nachricht an uns gibt Ihnen die Sicherheit zurück, die Sie brauchen, um das Thema gedanklich abzuhaken.
Handeln Sie sofort! Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Ein Zögern kann hier zum endgültigen Verlust Ihrer Rechte führen.
Ja, das ist oft sogar der bessere Weg. Viele Streitigkeiten lassen sich durch einen Aufhebungsvertrag oder eine außergerichtliche Einigung diskret und zügig beilegen, was Zeit und Nerven schont.
Ja. Die anwaltliche Schweigepflicht gehört zu den wichtigsten Berufspflichten eines Rechtsanwalts und schützt Ihre vertraulichen Informationen.
Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme können Informationen, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem rechtlichen Anliegen mitteilen, dem besonderen Schutz des anwaltlichen Berufsrechts unterliegen. Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.
Das bedeutet: Sie können uns Ihr Anliegen schildern, ohne befürchten zu müssen, dass Ihre Angaben an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn nach dem ersten Gespräch kein Mandatsverhältnis zustande kommt.
Die Vertraulichkeit ermöglicht es Ihnen, Ihre Situation offen darzustellen. Nur wenn wir den vollständigen Sachverhalt kennen, können wir eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten vornehmen.
Grundsätzlich ja. Ein Mandant kann das bestehende Mandatsverhältnis jederzeit beenden und einen anderen Rechtsanwalt mit der weiteren Vertretung beauftragen.
Ein Anwaltswechsel sollte jedoch gut überlegt werden. Gerade in laufenden Gerichtsverfahren kann ein Wechsel Auswirkungen auf den weiteren Ablauf, die Kommunikation mit dem Gericht und die entstehenden Kosten haben. Bereits entstandene Gebühren entfallen durch einen Wechsel grundsätzlich nicht.
Vor einem Wechsel ist es daher sinnvoll, die konkrete Situation mit einem neuen Rechtsanwalt zu besprechen. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, welche Gründe für den Wechsel sprechen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie mit Ihrer bisherigen anwaltlichen Vertretung unzufrieden sind oder Unterstützung bei der Übernahme eines laufenden Verfahrens benötigen.
Ob Sie persönlich zu einem Gerichtstermin erscheinen müssen, hängt vom jeweiligen Verfahren und den Entscheidungen des Gerichts ab.
In vielen Verfahren können Rechtsanwälte ihre Mandanten umfassend vertreten und für diese bei Gericht auftreten. Das gilt beispielsweise häufig für Termine, in denen ausschließlich rechtliche Fragen erörtert werden.
Das Gericht kann jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn das Gericht den Sachverhalt durch eine persönliche Anhörung aufklären oder eine gütliche Einigung zwischen den Parteien fördern möchte.
Gerade im Arbeitsrecht, Familienrecht oder in Verfahren mit persönlicher Anhörung kann die persönliche Anwesenheit daher eine wichtige Rolle spielen.
Wir informieren Sie vor jedem Gerichtstermin darüber, ob Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, welche Bedeutung der Termin hat und wie Sie sich darauf vorbereiten sollten.
Ja. Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Voraussetzung dafür, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Anwalt nur mit einer Rechtsschutzversicherung beauftragt werden kann. Tatsächlich können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen und die Kosten selbst tragen.
In bestimmten Bereichen werden Anwaltskosten allerdings häufig von einer anderen Seite übernommen. Ein Beispiel ist das Verkehrsrecht: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden und können gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Auch in anderen Rechtsgebieten kann eine anwaltliche Beratung wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn dadurch größere finanzielle Nachteile verhindert oder Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
Wir besprechen mit Ihnen transparent, welche Kosten entstehen können und welche Möglichkeiten bestehen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Keine Sorge, Sie müssen kein juristisches Vorwissen mitbringen. Im ersten Gespräch hören wir Ihnen zu und verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation. Wir besprechen, welche Dokumente (bspw. Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise) benötigt werden und welche Schritte in welcher Reihenfolge für Sie in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind.
Ganz und gar nicht. Viele familienrechtliche Angelegenheiten lassen sich hervorragend durch außergerichtliche Vereinbarungen oder notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen lösen. Dies spart Zeit, Nerven und schont die familiären Beziehungen.
Idealerweise sorgen Sie vor, solange Sie gesund sind, um Ihren Nachlass zu regeln. Nach einem Erbfall sollten Sie uns kontaktieren, sobald Unklarheiten über das Testament bestehen oder wenn Miterben den Zugang zu Informationen verweigern.
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das führt oft dazu, dass Personen erben, die man nicht bedacht hätte, oder komplizierte Erbengemeinschaften entstehen. Wir klären für Sie, wer in Ihrem Fall gesetzlicher Erbe ist.
Eine Rechtsschutzversicherung kann viele Kosten eines Rechtsstreits übernehmen, jedoch nicht automatisch in jedem Fall sämtliche Kosten.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt – abhängig vom konkreten Versicherungsvertrag und dem versicherten Rechtsgebiet – häufig die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige sowie gegebenenfalls Kosten der Gegenseite, wenn diese von Ihnen zu tragen sind.
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem davon ab, ob das betreffende Rechtsgebiet versichert ist, ob eine Wartezeit besteht, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob möglicherweise Ausschlüsse im Versicherungsvertrag greifen. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann eine Rolle spielen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären, ob eine Deckungszusage erteilt wird. Dadurch erhalten Sie frühzeitig Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Wichtig: Auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung entscheiden weiterhin Sie selbst, welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen möchten. Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl.
Gewerkschaften, Verbände und Vereine können in bestimmten Bereichen eine wertvolle Unterstützung bieten. Dennoch unterscheidet sich eine individuelle anwaltliche Beratung in wesentlichen Punkten.
Ein Rechtsanwalt ist unabhängig und ausschließlich Ihren persönlichen Interessen verpflichtet. Er kann Ihren konkreten Einzelfall rechtlich umfassend prüfen, Risiken bewerten und eine individuelle Strategie entwickeln. Dabei werden nicht nur allgemeine Informationen vermittelt, sondern die Besonderheiten Ihres konkreten Sachverhalts berücksichtigt.
Gerade bei komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht oder Familienrecht, können kleine Details entscheidend sein. Fristen, Beweismöglichkeiten und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten müssen sorgfältig geprüft werden.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen konsequent zu vertreten und gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Vorgehensweise zu entwickeln.
Nein. Ein seriöser Rechtsanwalt kann und darf den Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht garantieren.
Ob ein Verfahren erfolgreich endet, hängt von vielen Faktoren ab: der geltenden Rechtslage, den vorhandenen Beweisen, der Argumentation der Parteien, möglichen Zeugenaussagen und letztlich auch von der unabhängigen Entscheidung des Gerichts.
Die Aufgabe eines Rechtsanwalts besteht darin, Ihre rechtlichen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört auch, mögliche Risiken offen anzusprechen.
Bereits im ersten Beratungsgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation. Wir zeigen Ihnen auf, welche Chancen bestehen, welche Risiken berücksichtigt werden müssen und welche Vorgehensweise aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint.
Eine transparente Beratung bedeutet nicht, falsche Sicherheit zu vermitteln – sondern eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung zu schaffen.
Eine gute Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Wir legen Wert darauf, dass Sie über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit informiert sind und wissen, welche nächsten Schritte geplant sind. Die Kommunikation kann – abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen und dem jeweiligen Fall – telefonisch, per E-Mail oder auch per Videokonferenz erfolgen.
Zu Beginn des Mandats besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise, die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte. Während des Verfahrens informieren wir Sie über wichtige Entwicklungen, Fristen, Schreiben der Gegenseite oder gerichtliche Entscheidungen.
Unser Ziel ist eine transparente und verständliche Betreuung. Sie sollen jederzeit nachvollziehen können, wie Ihre Angelegenheit bearbeitet wird und welche Entscheidungen anstehen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem laufenden Verfahren haben oder eine Einschätzung zu Ihrer rechtlichen Situation benötigen, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am Wert des Erbes. In einem ersten Gespräch schaffen wir Transparenz über die anfallenden Kosten, damit Sie keine finanziellen Überraschungen erleben.
Bewahren Sie Ruhe. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Kontaktieren Sie uns umgehend. Wir sagen den Termin für Sie ab und fordern die Ermittlungsakte an, um die Strategie festzulegen.
Nicht jedes Verfahren endet mit einer Strafe, die im Führungszeugnis erscheint. Bei kleineren Delikten ist das Ziel oft die Einstellung gemäß der Strafprozessordnung (StPO), beispielsweise gegen eine Geldauflage. Wir beraten Sie zu den Grenzen und Folgen.
Die Kosten hängen vom Umfang des Falls ab. Neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist bei komplexen Fällen auch der Abschluss einer Honorarvereinbarung möglich.
In bestimmten Fällen kann die Beiordnung als Pflichtverteidiger geprüft werden.
Oft ist das Gegenteil der Fall: Keinen Anwalt zu haben, ist häufig die teuerste Option.
• Im Verkehrsrecht trägt die Gegenseite bei Unschuld oft Ihre Kosten komplett – Sie verschenken ohne Anwalt aber oft hunderte Euro bei der Schadensberechnung.
• Im Arbeitsrecht kann eine versäumte Frist den Verlust einer Abfindung bedeuten, die ein Vielfaches der Anwaltsgebühren beträgt.
• Im Vertragsrecht schützt ein geprüfter Text vor jahrelangen Folgekosten.
Wir klären die Kostenfrage vorab transparent, damit Sie die volle Kontrolle über Ihre Finanzen behalten.
Die Kosten einer arbeitsrechtlichen Vertretung hängen davon ab, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist.
Bereits im außergerichtlichen Bereich können Anwaltskosten entstehen. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell getroffenen Vergütungsvereinbarung. Befinden Sie sich im Recht, hat die Gegenseite die außergerichtlichen Anwaltskosten jedoch nur in Ausnahmefällen zu erstatten. Im Arbeitsrecht besteht – anders als in vielen anderen Rechtsgebieten – regelmäßig kein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Deshalb ist eine vorherige Klärung der Kosten besonders wichtig.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, gilt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten trägt grundsätzlich die unterliegende Partei; endet das Verfahren durch Vergleich, entfallen regelmäßig die Gerichtskosten.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer arbeitsrechtlichen Vertretung. Gerne übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommen außerdem Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung sowie Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren in Betracht.
Wir informieren Sie bereits im ersten Beratungsgespräch transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten und zeigen Ihnen die für Ihren Fall wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise auf.
Die Kosten hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich für das gerichtliche Scheidungsverfahren aus dem Einkommen und ggf. aus dem Vermögen der Ehegatten berechnet.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) geben klare Vorgaben, auch zu den anderen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Ehewohnung, Sorgerecht, Unterhalt.
Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent vorab und prüfen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
Möglicherweise steht Ihnen auch für die Beratung und außergerichtliche Vertretung ein Beratungshilfeschein für die Angelegenheit „Trennung und Scheidung“ zu.
Für gerichtliche Verfahren kommt sogar ein Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten in Betracht.
Immer dann, wenn es um hohe Summen, langfristige Bindungen oder komplizierte Klauseln geht. Besonders vor der Unterschrift unter Immobilienverträge oder umfangreiche Dienstleistungsverträge lohnt sich der Blick eines Experten.
AGB sparen Zeit, da Sie nicht für jeden Kunden alles neu verhandeln müssen. Zudem können Sie wichtige Punkte wie Zahlungsziele, Gerichtsstand oder Haftungsgrenzen zu Ihrem Vorteil regeln, sofern diese den strengen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechen.
Selbst wenn Ihr Auto perfekt repariert wurde, gilt es nun als „Unfallwagen“. Bei einem späteren Verkauf erzielen Sie einen geringeren Preis. Die Versicherung zahlt diesen Ausgleich oft nicht freiwillig oder berechnet ihn zu niedrig. Ein Laie kann kaum beurteilen, ob die angebotene Summe der tatsächlichen Wertminderung entspricht. Wir sorgen dafür, dass dieser unsichtbare Schaden nicht zu Ihrem finanziellen Nachteil wird.
Sie möchten den Schaden nicht reparieren lassen, sondern sich die Summe auszahlen lassen? Versicherungen nutzen hier oft Prüfberichte, um Stundenverrechnungssätze zu kürzen oder Verweisungen auf Billigwerkstätten vorzunehmen. Ohne juristische Prüfung akzeptieren Geschädigte hier oft Kürzungen von mehreren Hundert bis sogar Tausenden Euro, die ihnen laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gar nicht abgezogen werden dürften.
Diese Werte entscheiden bei einem Totalschaden darüber, wie viel Geld Sie tatsächlich erhalten. Versicherungen nutzen oft spezialisierte Restwertbörsen, um den Restwert künstlich hochzurechnen – das reduziert die Auszahlungssumme an Sie. Die korrekte Bestimmung dieser Werte ist hochkomplex und sollte niemals ungeprüft der Gegenseite überlassen werden.
Schon bei einem vermeintlich leichten Schleudertrauma haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Versicherungen fordern hier oft detaillierte ärztliche Berichte an und versuchen, die Verletzung als „Bagatelle“ abzutun. Ohne Kenntnis der aktuellen Schmerzensgeldrechtsprechung verschenken Betroffene hier oft schnell vierstellige Beträge.
Im Vertragsrecht (oft als „Privat-Rechtsschutz“ bezeichnet) übernehmen Versicherungen häufig die Kosten für Streitigkeiten. Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage, klären die freie Anwaltswahl und rechnen bei Zusage direkt mit Ihrer Versicherung ab. Lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Die Kosten für die Erstellung von neuen Verträgen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht übernommen, da es sich um eine vorbeugende Rechtsberatung handelt und kein Versicherungsfall vorliegt.
Versicherungen versuchen häufig, dem Geschädigten eine Teilschuld (Betriebsgefahr) anzulasten, um z. B. nur 50 % des Schadens zahlen zu müssen. Eine scheinbar klare Rechtslage wird so plötzlich zum Streitfall. Wir prüfen die Beweislage, ggf. die Polizeiakte und die Unfalldynamik, um eine unberechtigte Mithaftung abzuwehren.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehört das Anwaltshonorar zum Schaden, den die Gegenseite nach dem Schadensersatzrecht voll ersetzen muss. Da die Versicherung des Verursachers ein natürliches Interesse an einer geringen Auszahlung hat, ist die Beauftragung eines eigenen Anwalts der einzige Weg, Waffengleichheit herzustellen – für Sie häufig völlig ohne Kostenrisiko.
Sobald ein Konflikt festgefahren ist oder es um hohe Summen (wie beim Hauskauf) geht, ist professionelle Hilfe ratsam. Auch wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde oder Sie selbst Ansprüche geltend machen wollen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch.
Die Kosten richten sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert (dem wirtschaftlichen Wert der Sache). In einem ersten Gespräch klären wir Sie transparent über die voraussichtlichen Gebühren auf. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen zudem die Kosten für zivilrechtliche Streitigkeiten.
Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe bzw. im gerichtlichen Verfahren auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Sowohl den Antrag auf Beratungshilfe als auch auf Prozesskostenhilfe finden Sie nebst Ausfüllhinweisen in unserem Download-Bereich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Ebenfalls finden Sie auf dieser Seite weiter unten bei Formulare unseren Mandantenaufnahmebogen, ein uns legitimierendes Vollmachtsexemplar sowie eine Widerrufsbelehrung. Diese füllen Sie bitte aus und bringen diese zum Termin mit. Des Weiteren benötigen wir Unterlagen, die den Sachverhalt umfassend abbilden, wie z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag, Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag und die bisherige Korrespondenz zwischen den Parteien.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme sichten wir Ihre Unterlagen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und besprechen gemeinsam den strategischen Weg – sei es eine außergerichtliche Einigung oder die Vertretung vor Gericht.
Die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit und dem jeweiligen Verfahren ab. Wir informieren Sie transparent vor Beginn der Tätigkeit.
Wir prüfen gerne für Sie den Versicherungsschutz und übernehmen die Deckungsanfrage.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Terminvergabe.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die Versicherung des Unfallgegners Ihre Anwaltskosten vollständig übernehmen. Für Sie ist unsere Unterstützung in diesem Fall in der Regel kostenfrei.
Warten Sie nicht zu lange. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir die Fristen wahren und Akteneinsicht beantragen können.
Bei Personenschäden oder hohem Sachschaden ist dies dringend ratsam. Für die spätere Beweisführung ist ein polizeiliches Protokoll oft hilfreich, aber nicht die einzige Grundlage. Wir helfen Ihnen, auch bei fehlender polizeilicher Aufnahme die Beweise richtig zu sichern.
Viele Mandanten besitzen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, zögern aber, diese in Anspruch zu nehmen. Dabei ist der Prozess unkompliziert:
• Deckungsanfrage: Sie müssen sich nicht vorab mit Ihrer Versicherung herumschlagen. Wir übernehmen im Rahmen des Mandats gerne die Deckungsanfrage für Sie. Wir klären direkt mit dem Versicherer, ob die Kosten für die Beratung, den Schriftverkehr oder einen eventuellen Prozess übernommen werden.
• Freie Anwaltswahl: Wussten Sie, dass Sie trotz Empfehlungen Ihrer Versicherung meist das Recht auf eine freie Anwaltswahl haben? Sie müssen nicht den Anwalt nehmen, den die Versicherung vorschlägt, sondern können sich für die Kanzlei Ihres Vertrauens entscheiden.
• Selbstbeteiligung: Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben (oft zwischen 150 € und 250 €), informieren wir Sie transparent darüber, wann und in welcher Form diese anfällt.
Durch eine Rechtsschutzversicherung wird der Gang zum Anwalt für Sie finanziell oft völlig risikolos. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, ohne sich um die Kostenrechnung sorgen zu müssen.
Gerade im Arbeitsrecht ist eine Versicherung Gold wert, da in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Kosten selbst trägt – egal, ob man gewinnt oder verliert.
• Wartezeiten: Beachten Sie, dass Arbeitsrechtsschutz-Policen meist eine Wartezeit von drei Monaten vorsehen, bevor der Rechtsschutz greift.
• Wir übernehmen die Klärung: Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, damit Sie von Beginn an wissen, dass Ihre Verteidigung finanziell abgesichert ist.
Das Familienrecht ist ein Sonderfall. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken hier nur eine Erstberatung ab.
• Beratungsrechtsschutz: Wir klären für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten für das erste Orientierungsgespräch übernimmt.
• Verfahrenskostenhilfe: Sollte kein Versicherungsschutz für das gesamte Verfahren bestehen, prüfen wir für Sie alternativ den Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe, damit Ihr Recht nicht am Geldbeutel scheitert.
Ähnlich wie im Familienrecht bieten viele Versicherer im Erbrecht einen sogenannten Beratungs-Rechtsschutz.
• Frühzeitige Klärung: Wenn es um die Gestaltung eines Testaments geht, ist dies oft Privatvergnügen. Geht es jedoch um einen eingetretenen Erbfall oder Streitigkeiten, übernehmen Versicherungen häufig die Kosten für eine fundierte Erstberatung.
• Rechtssicherheit: Wir kontaktieren Ihren Versicherer direkt, um den Umfang der Kostendeckung für Ihre spezifische Erbschaftsangelegenheit zu prüfen.
Ob Nachbarschaftsstreit oder Probleme beim Online-Kauf – das allgemeine Zivilrecht ist meist der Kernbestandteil jeder privaten Rechtsschutzversicherung, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
• Direkte Abrechnung: Wir rechnen unsere Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sie müssen lediglich Ihre Versicherungsscheinnummer zum Termin mitbringen.
• Geprüfte Erfolgsaussichten: Wir geben Ihrer Versicherung eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten, was meist die Voraussetzung für die sofortige Zusage der Kostenübernahme ist.
Im Strafrecht ist die Versicherung vorsichtiger:
• Vorsatz-Ausschluss: Rechtsschutz besteht meist nur bei Vorwürfen zu fahrlässigen Taten. Bei Vorsatz-Vorwürfen entfällt der Schutz oft rückwirkend.
• Spezial-Strafrechtsschutz: Verfügen Sie über einen erweiterten Strafrechtsschutz, übernehmen diese oft deutlich höhere Gebühren. Wir prüfen Ihre Police vorab ganz genau auf diese Details.
Gut vorbereitet zum Termin
Unterlagen ausfüllen und Zeit sparen.
Passende Unterlagen können Sie bereits vor Ihrem Termin herunterladen und zuhause vorbereiten. So liegen uns wichtige Angaben frühzeitig vor und wir können uns schneller mit Ihrem Anliegen befassen.
Hinweis:
Nicht jedes Formular wird für jedes Mandat benötigt. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind, sprechen Sie uns gerne an.
Anträge & Formulare
Für den Start Ihres Mandats
01
Mandantenaufnahmebogen
Ihre persönlichen Daten und erste Angaben zu Ihrem Anliegen.
02
Vollmacht
Ermächtigt unsere Kanzlei, Sie in der betreffenden Angelegenheit zu vertreten.
Anträge & Formulare
Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe
01
Antrag auf Beratungshilfe
Für außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.
02
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Für die mögliche finanzielle Unterstützung in gerichtlichen Verfahren.
03
Hinweisblatt zur Prozesskostenhilfe
Hinweise und Erläuterungen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Anträge & Formulare
Für bestimmte Rechtsangelegenheiten
03
Belehrung nach § 12a ArbGG
Hinweise zu den Besonderheiten der Kostentragung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Kündigungs-Check
Kündigung erhalten?
Bei einer Kündigung können kurze Fristen entscheidend sein. Mit dem Kündigungs-Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Orientierung zu wichtigen Fristen und möglichen rechtlichen Anhaltspunkten.
Bitte beachten:
Der Check ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung.
Kündigungs-Check
Kündigung erhalten?
Bei einer Kündigung können kurze Fristen entscheidend sein. Mit dem Kündigungs-Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Orientierung zu wichtigen Fristen und möglichen rechtlichen Anhaltspunkten.
Bitte beachten:
Der Check ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung.


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